Vorgaben vom Schulministerium für den Regelbetrieb nach den Sommerferien

 

Liebe Eltern,

wir hoffen, Sie haben die Ferien entspannt und erholsam mit der Familie verbracht. Am Mittwoch, den 12.08.2020 ist in NRW offizieller Wiederbeginn des Unterrichts.

Das Schulministerium hat für den Start in das Schuljahr 2020/21 nach den Sommerferien einige Vorgaben gemacht, wie Unterricht in Corona-Zeiten so gestaltet werden soll, damit alle gesund bleiben.

 

Für die  Grundschulen  gelten folgende Bestimmungen:

 

Alle Personen, die die Grundschule besuchen, müssen einen Mund-Nase-Schutz tragen

  • im Schülerspezialverkehr
  • beim Betreten des Schulgebäudes
  • auf allen Wegen im Schulgebäude
  • auf dem Schulgelände, wo ein Abstand von 1,50 m nicht gewährleistet ist
  • auf allen Wegen im Klassenraum

Der Mund-Nase-Schutz darf am Sitzplatz abgenommen werden.

Die Eltern sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen.

Der hygienisch einwandfreie Umgang mit den Mund-Nasen-Bedeckungen und eine regelmäßige Reinigung sind wichtig.

 

Wir bitten Sie weiterhin, das Schulgelände und das Schulgebäude nur wenn nötig und nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu betreten.

 

Die Kinder nutzen nach wie vor die den einzelnen Jahrgängen zugewiesenen Eingänge.

 

Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich, soweit nicht zwingende schulorganisatorische Gründe entgegenstehen.

Der Unterricht soll jahrgangsbezogen in Klassen oder in festenLerngruppen stattfinden. Es können z.B. im Religionsunterricht klassenübergreifende feste Lerngruppen gebildet werden.

Es soll eine feste Sitzordnung eingehalten und dokumentiert werden. Eine Ausnahme bilden die Ganztags- und Betreuungsangebote. Eine regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Unterrichtsräume ist sicherzustellen.

 

Besondere Bestimmungen gibt es für einzelne Unterrichtsfächer:

Im Musikunterricht wird auf das Singen verzichtet.

Auch Sportunterricht darf wieder stattfinden. Er sollte wenn möglich draußen stattfinden. Findet er in der Halle statt, soll auf gute Durchlüftung und anschließende Handdesinfektion geachtet werden. Auf Kontaktsportarten soll verzichtet werden. Schwimmunterricht ist ebenfalls wieder erlaubt, kann aber nur soweit stattfinden, wie Schwimmhallen zur Verfügung stehen. Zur Zeit werden wir nur 2 Wochenstunden Sport erteilen.

 

Was ist bei Verdacht auf eine mögliche Ansteckung zu tun?

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen.

Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule den Eltern unter Bezugnahme auf § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

 

Wir hoffen, dass wir trotz dieser ganzen Begleitumstände ein Schuljahr vor uns haben, das uns spannende Unterrichtszeiten, Freude beim Lehren und Lernen und trotz allem (oder vielleicht auch gerade wegen der Einschränkungen) harmonische Kontakt beschert. Vor den Sommerferien haben wir vieles zusammen gemeistert. Dies schaffen wir hoffentlich auch weiterhin.

 

Die für alle Schulformen geltenden Bestimmungen des Schulministeriums finden Sie hier.

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